Bezirk 2
Osthessen


Stand: 01.06.2016


§ 1

(1) Der Bezirk 2 - Osthessen - veranstaltet im Laufe eines Spieljahres folgende Wettbewerbe:
a) Mannschaftsmeisterschaft (§2)

b) Viererpokal (§3)

c) Bezirkspokal (§ 4)

d) Blitz-Mannschaftsmeisterschaft (§ 5)

e) Einzelmeisterschaft (§ 6)

f) Blitz-Einzelmeisterschaft (§ 7)

g) Jugend-Mannschaftsmeisterschaft (§ 8)

h) Jugend-Einzelmeisterschaft (§ 9)

i) Jugend-Blitzeinzelmeisterschaft (§ 10)

j) Jugend-Pressepokal (§ 11)

k) Sonstige Bestimmungen (§ 12-14)

(2) Soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Näheres gesagt ist, sind die Vorschriften der hessischen Turnierordnung anzuwenden.

§ 2

(1) Die Mannschaftsmeisterschaft des Bezirkes wird dreiklassig ausgetragen. Wer viermal in einer höheren Mannschaft gespielt hat, darf in einer niedrigeren Mannschaft innerhalb derselben Saison nicht mehr eingesetzt werden.

(2) In der Bezirksoberliga wird der in die Landesklasse aufsteigende Bezirks-Mannschafts­meister ermittelt. Diese Klasse besteht aus zehn Mannschaften mit je acht Spielern. Es steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga ab, wie aus der Landesklasse herunterkommen, mindestens aber eine.

(3) Die Bezirksliga besteht aus acht Mannschaften mit je fünf Spielern. Sie ermittelt den Aufsteiger in die Bezirksoberliga. Bei weniger als sechs Mannschaften in der Bezirksliga werden die Kämpfe doppelrundig ausgetragen. Steigt kein Bezirksverein aus der Landesklasse ab, so steigt auch der zweite der Bezirksliga in die Bezirksoberliga auf. In die Bezirksklasse steigen am Ende der Saison so viele Mannschaften ab, wie aus der Bezirksoberliga in die Bezirksliga.

(4) In der Bezirksklasse spielen alle diejenigen Mannschaften, die nicht in einer höheren Klasse spielberechtigt sind. Bei weniger als sechs Mannschaften in der Bezirksklasse werden die Kämpfe doppelrundig ausgetragen. Steigt die Zahl der Mannschaften auf über zehn, so kann die Klasse nach geografischen Gesichtspunkten aufgeteilt werden. Jede Mannschaft besteht aus fünf Spielern. Aus der Bezirksklasse steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga auf, wie aus der Bezirksliga in die Bezirksoberliga. Ist die Bezirksklasse in Gruppen gegliedert, so finden zwischen den Gruppensiegern Stichkämpfe statt.



(5) Für jedes unbesetzt gebliebene Brett ist eine Geldbuße von 10 € zu zahlen.

(6) Die Geldbuße entfällt, wenn
a) dem zuständigen Turnierleiter und der gegnerischen Mannschaft spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn die Minderzahl und die freigelassenen Bretter mitgeteilt werden,
b) der Turnierleiter auf Grund anderer schwerwiegender Umstände (Unfälle, Wetter etc.) eine Ausnahmeregelung trifft.

(7) Die Mannschaftsmeisterschaft soll bis Ostern entschieden sein. An Wahltagen sollen keine Termine angesetzt werden.

§ 3

(1) Der Viererpokalwettbewerb dient der Ermittlung der am Hessenpokal teilnehmenden Mannschaft. Spieler einer oberhalb der Hessenliga spielenden Mannschaft sind wegen der Vorberechtigung auf Hessen- bzw. DSB-Ebene nicht spielberechtigt.

(2) Jeder Verein kann hierzu beliebig viele Mannschaften, die aus bis zu 20 Spielern ohne feste Reihenfolge bestehen, melden.. Es gelten die Bestimmungen der Deutschen Pokal-Mannschaftsmeisterschaften.

§ 4

(1) Der Wettbewerb um den Bezirkspokal wird von Mannschaften zu je acht Spielern im KO-System bestritten. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden.

(2) Die erste Runde soll am Tag des Bezirkskongresses durchgeführt werden. Die Spielzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Stunde (geändert 2006) Zugabe für den Rest der Partie. Bei Unentschieden gilt die "Berliner Wertung"; ergibt auch diese die gleiche Punktzahl, so entscheidet das oberste gewonnene Brett. Bei acht Remisen entscheidet das Los.

§ 5

(1) Die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird mit Vierermannschaften im Rundensystem durchgeführt.

(2) Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden. Bei mehr als 16 Mannschaften können Vorgruppen gebildet werden.

§ 6

(1) Die Einzelmeisterschaft wird in einem offenen Turnier im Schweizer System ausgetragen.
Spielberechtigt sind alle Spieler des Bezirks, die für Mannschaftskämpfe spielberechtigt sind.
Die Anzahl der Runden richtet sich nach der Teilnehmerzahl, allerdings maximal 7 Runden.

(2) Die Spielzeit beträgt 30 Minuten pro Partie.

(3) Gespielt wird an einem Sonntag an einem auf dem Bezirkstag festzulegenden Ort.

(4) Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholz-Wertung. Nur um den Meisterplatz gibt es Stichkämpfe.

(5) Es wird ein Startgeld von 5,00 EUR erhoben. Das Startgeld wird zu 100 % verteilt, und zwar nach folgendem Schlüssel: 1. Platz 50 %, 2. Platz 30 %, 3. Platz 20 %.

§ 7

(1) Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird am Nachmittag des Tages durchgeführt, an dem vormittags die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft stattfindet. Jeder Spieler des Bezirks ist teilnahmeberechtigt. Vor- und Endrunden sind so zu bilden, dass der Wettbewerb an einem Nachmittag durchgeführt werden kann. Bei bis zu 16 Teilnehmern entfallen Vorrunden.

(2) Bei Punktgleichheit um entscheidende Plätze (Meister oder weitere Teilnehmer an der Hessenmeisterschaft) gibt es Stichkämpfe. In den Vorrunden gibt es nur dann eine Stichpartie, wenn das System Sonneborn-Berger keine Entscheidung bringt.

§ 8

(1) Die Jugend-Mannschaftsmeisterschaft wird in den Altersklassen U20, U18, U16, U14, U12 und U10
in einem Rundensystem mit Vierermannschaften durchgeführt. Jeder Verein kann beliebig viele
Mannschaften melden. Die Meister qualifizieren sich für die Hessischen Mannschaftsmeisterschaften
der entsprechenden Altersklasse.

(2) Bei geringen Teilnehmerzahlen ist es dem Jugendleiter überlassen, die Altersklassen
zusammenzulegen.

(3) Außerdem wird jedes Jahr eine Jugendliga ausgespielt. Hierbei gehen Vierermannschaften in einem
Rundenturnier an den Start. Die Bretter sind nach Altersklassen gestaffelt: Brett 1: U18,
Brett 2: U16, Brett 3: U14, Brett 4: U12. Eine feste Mannschaftsaufstellung existiert nicht.
Meldet ein Verein mehrere Mannschaften, so hat sich ein Spieler nach dem ersten Einsatz in einer
Mannschaft dort festgespielt.

(4) Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge zuzüglich einer halben Stunde Zugabe für den Rest der Partie (2005).

§ 9

(1) Die Jugendeinzelmeisterschaft wird in all den Klassen durchgeführt, in denen auch vom Hessischen Schachverband Jugendeinzelmeisterschaften ausgeschrieben werden. Spielberechtigt sind alle Jugendlichen des Bezirks.

(2) Bei bis zu sechs Teilnehmern je Klasse werden die Meisterschaften in einem Rundensystem durchgeführt. Bei mehr als sechs Teilnehmern in einer Klasse werden je nach Teilnehmerzahl fünf oder sieben Runden nach Schweizer System gespielt. Die Entscheidung hierüber trifft der Jugendleiter.

(3) Bei weniger Teilnehmern können mehrere Klassen zusammengefasst werden.

(4) Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Viertelstunde Zugabe für den Rest der Partie.

§ 10

(1) Die Jugendblitzmeisterschaft wird im Rundensystem in einer Klasse durchgeführt. Es sind alle Jugendlichen des Bezirks teilnahmeberechtigt.

§ 11

(1) Der Pressepokal wird für Schüler- und Jugendmannschaften im KO-System mit Vierermannschaften durchgeführt.

(2) Die Altersgrenze und die Ausschreibung werden jährlich durch den Schriftführer den Schulen bekannt gegeben. Die Auslosungen der einzelnen Runden nimmt der Jugendleiter vor.

(3) Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Viertelstunde Zugabe für den Rest der Partie.

(4) Bei Unentschieden ist die Berliner Wertung maßgebend; ergibt auch diese eine gleiche Punktzahl, so entscheidet das oberste gewonnene Brett. Bei vier Remispartien wird mit vertauschten Farben und 15 Minuten Bedenkzeit weitergespielt.

§ 12

(1) An allen Turnieren sind nur Spieler im Gebiet des Bezirks 2 teilnahmeberechtigt. Der Besitz eines Spielerpasses eines Vereins des Bezirks ist nur im Pressepokal (§ 11) nicht erforderlich.

(2) Der Vorstand beschließt, ob und in welcher Höhe ein Nenn- und Reuegeld erhoben wird.

(3) Das unberechtigte Nichtantreten einer Mannschaft wird mit einer Geldbuße von 25,00 EUR geahndet. Bei unberechtigtem Fernbleiben ohne Benachrichtigung des Gegners erhöht sich die Buße um weitere 25,00 EUR, die nach Zahlungseingang an den Gegner ausgezahlt werden. Dieses gilt für alle Mannschaftswettkämpfe einschließlich Pokal.

§ 13

(1) Gegen die Entscheidung des Wettkampfleiters kann Protest beim Turnierleiter (Jugendleiter) innerhalb von 5 Tagen nach dem Wettkampf schriftlich eingelegt werden.

(2) Gegen Entscheidungen des Turnierleiters (Jugendleiters) kann innerhalb von zwei Wochen der Turnierausschuss schriftlich angerufen werden. Die Beschwerde ist bei der gleichzeitigen Zahlung von 25,00 EUR an den Turnierleiter (Jugendleiter) zu richten, der die Sitzung des Turnierausschusses einberuft, die Beteiligten lädt und ohne Stimmrecht an der Sitzung teilnimmt.

(3) Der Turnierausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Bezirksvorstand angehören.

§ 14

(1) Änderungen dieser Turnierordnung werden vom Bezirkstag beschlossen.

Stand: 23. März 2014

Die Änderungen in blauer Farbe wurden auf dem Bezirkstag in Ehrenberg am 23.03.2014 beschlossen.

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